Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsbedingungen im Rahmen von Kaufverträgen und Vereinbarungen

zwischen

myGrill GmbH
Amselstraße 1
85635 Höhenkirchen
Telefon: +49 (0) 8102 99 87 650
info@mygrill.de

– im Folgenden „Anbieter/Verbraucher“ –

und

den in § 2 dieser AGB bezeichneten Nutzern – im Folgenden „Kunde/Kunden/Verbraucher“ – geschlossen werden.

 

§ 1 Grundlegende Bestimmungen, Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, sowohl für Unternehmer als auch Verbraucher, die mit MYGRILL GmbH über die Internetseite www.mygrill.de geschlossen werden.

(2) Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Ein Unternehmer stellt jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft dar, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

(3) Gegenüber Unternehmen gelten diese AGB auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass MYGRILL GmbH nochmals auf sie hinweisen müsste. Verwendet ein Unternehmer entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen, so wird deren Geltung hiermit widersprochen. Sie werden nur Vertragsbestandteil, wenn MYGRILL GmbH dem ausdrücklich zugestimmt hat.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

(1) Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Gutscheinen und /oder Waren.

(2) Die Darstellung der Produkte auf www.mygrill.de stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Die Produkte können zunächst unverbindlich in den Warenkorb gelegt werden und die Eingaben können vor Absenden der verbindlichen Bestellung jederzeit korrigiert werden, indem die hierfür im Bestellablauf vorgesehene Korrekturhilfe genutzt wird.

Durch das Anklicken des Bestellbuttons wird eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren abgegeben.

Soweit der Kunde als Zahlungsart ein Sofortzahl-System (z.B. PayPal / PayPal Express, Amazon-Payments, Postpay, Sofort) nutzt, wird er entweder im Online-Shop auf die Bestellübersichtsseite geführt, oder zunächst auf die Internetseite des Anbieters des Sofortzahl-Systems weitergeleitet.
Erfolgt die Weiterleitung zu dem jeweiligen Sofortzahl-System, wird dort die entsprechende Auswahl bzw. Eingabe der Daten vorgenommen werden.

Abschließend wird zurück in den Online-Shop auf die Bestellübersichtsseite geleitet.
Vor Absenden der Bestellung besteht die Möglichkeit, hier sämtliche Angaben nochmals zu überprüfen und ggf. zu ändern (auch über die Funktion „zurück“ des Internetbrowsers) bzw. den Kauf abzubrechen.

Mit dem Absenden der Bestellung über die Schaltfläche „KAUFEN“ wird die rechtsverbindliche Annahme des Angebotes erklärt, wodurch der Vertrag zustande kommt. 

(3) Anfragen zur Erstellung eines Angebots sind unverbindlich. Hierfür wird ein verbindliches Angebot in Textform unterbreitet, welches angenommen werden kann.

(4) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Deshalb ist sicherzustellen, dass die hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

§ 3 Versand/ Verkaufsstelle/ Gefahrenübergang

(1) Der Beginn der von MYGRILL GmbH angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist MYGRILL GmbH berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu bekommen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

(3) Auslandskunden, welche keine Zweigniederlassung o.ä. in Deutschland haben werden ausschließlich über Vorkasse beliefert.

Im Falle der Nutzung der Zahlungsart Vorkasse wird die Auslieferung erst nach dem erfolgten Zahlungseingang eingeleitet. Ab Zahlungseingang gilt eine Lieferfrist von 4 Wochen. 

a)   Große, sperrige Artikel werden separat versendet und unterliegen ggf. einer verlängerten Lieferfrist. Ggf. muss, um eine Annahme der Artikel zu erleichtern, eine vorherige Kontaktaufnahme stattfinden, um Tag und Umfang der Auslieferung festzulegen.

b)   Bei einer Bestellung von großen sperrigen Artikeln können statt der Versandkosten Frachtkosten berechnet werden, die die vorstehend angegebene Höhe des Versandkostenbetrages übersteigen können; in diesem Fall werden für den großen sperrigen Artikel und für weitere Artikel, die zusammen mit dem großen sperrigen Artikel bestellt werden, keine zusätzlichen Versandkosten berechnet. Ob bei einem Artikel Frachtkosten anfallen, kann anhand der jeweiligen Produktseite, die weitere Detailangaben zu dem Artikel enthält, nachvollzogen werden.

(4) Befindet sich der Vertragspartner außerhalb Deutschlands, so geht im Falle der Abholung die Gefahr auf den Besteller mit Übergabe der Kaufsache an den Besteller über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

Im Falle der Versendung der Wahre an Lieferadressen im Ausland geht die Gefahr über sobald die Lieferung von MYGRILL GmbH an die Transportperson übergeben worden ist, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.

(5) Liefertermine sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindlich. Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Eingang sämtlicher für die Ausführung des Auftrages benötigter Unterlagen, Informationen usw. sowie Erfüllung aller übrigen Verpflichtungen des Käufers. Bei späteren, die Lieferzeit bestimmenden Abänderungen der Bestellung verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Vereinbarte Liefertermine beziehen sich auf das Verladedatum der Ware ab Lieferort.

(6) Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart, geht das Gefahrenrisiko spätestens mit der Bereitstellung mit Übergabe der Ware an den Frachtführer, Spediteur oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über. (Schickschuld) Der Spediteur haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des in seiner Obhut befindlichen Gutes entsteht. (§461 HGB). Versandweg und Beförderungsart trifft MYGRILL GmbH mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Unberührt bleiben die Haftung wegen Vorsatzes, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei schuldhafter Verletzung von Primärpflichten und die Haftung für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(7) Höhere Gewalt jeder Art, insbesondere unvorhersehbare Betriebs-, Verkehrs- oder Versandstörungen, Feuer, Explosion, Naturkatastrophen, Hoch- oder Niedrigwasser, unvorhersehbarer Arbeitskräfte-, Energie-, Rohstoff- oder Hilfsstoffmangel, Streiks, Aussperrungen, politische Unruhen, Terrorakte, behördliche Verfügungen, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten, wenn MYGRILL GmbH von nicht zu vertretene und außerhalb ihres Einflussbereichs liegende Hindernisse, welche die Leistungserbringung, die Verfügbarkeit der Ware oder den Versand verringern, verzögern, verhindern oder unzumutbar werden lassen, befreien MYGRILL GmbH für Dauer und Umfang der Störung von der Verpflichtung zur Leistungserbringung.

Dauern die Ereignisse länger als sechs Wochen, so ist MYGRILL GmbH bei nicht nur unerheblicher Störung ganz oder teilweise zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt; eine erbrachte Gegenleistung des Käufers wird abzüglich bereits getätigter Aufwendungen von MYGRILL GmbH erstattet, sofern keine Aufrechnung mit anderen offenen Forderungen erfolgt. MYGRILL ist berechtigt, die Aufwendungen mit 20 % der Vertragssumme pauschal anzusetzen, MYGRILL bleibt es unbenommen, höhere Aufwendungen nachzuweisen und anzusetzen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, niedrigere Aufwendungen nachzuweisen.  Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer-/Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer-/Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Organisationsfrist.

 

§ 4 Preise, Zahlung

(1) Leistet der Kunde die Kaufpreiszahlung bei der Bezahlung vorab per Banküberweisung nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Vertragsschluss und der Zusendung einer ordnungsgemäßen Rechnung durch MYGRILL GmbH, dann erhält er eine einmalige Zahlungserinnerung mit Fristsetzung. Sollte die gesetzte Frist in der Zahlungserinnerung verstreichen, ohne dass ein Zahlungseingang zu verbuchen ist, so ist MYGRILL GmbH berechtigt, die Bestellung des Käufers zu stornieren und vom Vertrag zurückzutreten, oder Verzugszinsen zu verlangen.

(2) Preise und Versandkosten entsprechen den Angaben die zum Zeitpunkt des Kaufes auf der Website angezeigt sind, hier sind die Preise inkl. Mehrwertsteuer angegeben. Versandkosten werden gesondert angezeigt. Alle zutreffenden Versandkosten entsprechen den Angaben die zum Zeitpunkt des Kaufes auf der Website angezeigt sind. Die Versandkosten für die Bestellung sind auf der Warenkorbseite, unter den ausgewählten Produkten sichtbar. Wenn also mehr als ein Artikel gekauft wird, müssen in der Regel keine zusätzlichen Versandkosten gezahlt werden.

(3) Beim Kauf im Ladengeschäft gelten, soweit nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, die Preise ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.

(4) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das angegebene Konto zu erfolgen.

Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material,- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später erfolgen nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

(5) Befindet sich der Sitz des Kunden im Ausland außerhalb des Geltungsbereiches des deutschen Rechts, so erfolgt eine Lieferung nur nach Zahlung per Vorkasse. Von dieser Regelung abweichende Zahlungsbedingungen werden ausschließlich individuell mit dem Besteller im Ausland abgestimmt und MYGRILL GmbH nur in schriftlicher Form anerkannt.

Kommt der Besteller in Zahlungsverzug innerhalb der jeweiligen oder vereinbarten Frist, so ist MYGRILL GmbH auch hier berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen.

§ 5 Haftung

(1) Die Kunden haften für Schäden, die sie in den Räumlichkeiten von SK Leasing & Promotion verursachen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sie haften für Schäden und Unfälle, die Dritten gegenüber direkt durch sie entstanden sind. 

(3) Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch MYGRILL GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haftet MYGRILL GmbH stets unbeschränkt

– bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;

– bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung;

– bei Garantieversprechen, soweit vereinbart; oder

– soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

Außerdem ist bei Verletzung wesentlicher Primärpflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.

§ 6 Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt

(1) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

(2)  Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises das Eigentum von MYGRILL GmbH.

(3)  Für Unternehmer, gilt ergänzend Folgendes:

a) MYGRILL GmbH behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn sich nicht stets ausdrücklich hierauf berufen wird. MYGRILL GmbH ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.

b.) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Besteller MYGRILL GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, MYGRILL GmbH die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den entstandenen Ausfall.

c.) Der Besteller kann die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall tritt er bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die ihm aus dem Weiterverkauf erwachsen, an MYGRILL GmbH ab, die Abtretung wird hiermit angenommen. Der Kunde ist weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Soweit den Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen wird, behält sich allerdings vor, die Forderung selbst einzuziehen.

(4) Bei einem Kunden mit Sitz im Ausland gilt, dass MYGRILL GmbH sich, solange die Zahlung per Vorkasse nicht erfolgt ist, das Recht vorbehält sich das Eigentum der zu liefernden Ware bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen zu behalten.

§ 7 Gewährleistung

(1) Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.

(2) Für Verbraucher gilt:

Die Sache bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und MYGRILL GmbH sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Wird dem nicht nachgekommen, hat dies keine Auswirkung auf die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche, somit kann MYGRILL GmbH jedoch wiederum die eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen.

(3) Für Unternehmer gilt:

Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

Abweichend von den vorstehenden Gewährleistungsregelungen gilt:

a)  Als Beschaffenheit der Sache gelten nur eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers die in den Vertrag einbezogen wurde, nicht jedoch für sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.

b)  Bei Mängeln leistet MYGRILL GmbH nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

c)  Für Unternehmen beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Gefahrenübergang. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffanspruch nach § 478 BGB bleiben unberührt.

Die vorstehenden Einschränkungen und Fristverkürzung gelten nicht bei:

– für MYGRILL GmbH zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden;

– soweit MYGRILL GmbH den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat, also bei einer grob fahrlässig verursachten Pflichtverletzung;

– bei Verletzung wesentlicher Primärpflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf;

– im Rahmen eines Garantieversprechens, soweit vereinbart;

– soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

(4) Ein offener Mangel muss sofort angezeigt werden, ein versteckter spätestens innerhalb von zwei Tagen nach Entdeckung.

Für unsachgemäße Lagerung durch den Kunden wird keine Haftung übernommen.

(5) Bei einfach fahrlässiger Verletzung nicht vertragswesentlicher Pflichten MYGRILL GmbH nicht.

§ 7 Rechtswahl, Erfüllungsort, Auslandskunden

(1) Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird.

(2) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Geschäftssitz der MYGRILL GmbH.

(3) Erfüllungsort für alle Leistungen aus den bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von MYGRILL GmbH, soweit der Vertragspartner nicht als Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist. 

(4) Bei Vertragsschluss mit Auslandskunden werden auch bei der Geltung des deutschen Rechts die zwingenden Verbraucherschutznormen des betroffenen Landes durch die getroffene Rechtswahl nicht ausgeschlossen.

§ 8 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB einschließlich dieser Regelung ganz oder teilweise unwirksam sein oder sollten die AGB eine Lücke enthalten, so sollen die AGB im Übrigen davon nicht berührt sein und wirksam bleiben.  Eine ungültige Bestimmung wird durch eine ihr nahe kommende gültige Bestimmung ersetzt.

 
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Veranstaltungsbereich

 

§ 1 Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle angebotenen Leistungen von       MYGRILL GMBH mit ihren Vertragspartnern (Veranstaltern). Rechtsbeziehungen zwischen dem Veranstalter und einem Dritten betreffen das Rechtsverhältnis zwischen MYGRILL GMBH und dem Veranstalter nicht. Geschäftsbedingungen des Veranstalters finden nur Anwendung, wenn dies schriftlich und individuell vereinbart wurde. Anderenfalls haben diese Geschäftsbedingungen stets Vorrang.

§ 2 Vertragsschluss

Der Vertrag ist geschlossen, sobald ein Catering, die Veranstaltungsräume, andere Räume oder sonstige Lieferungen und Leistungen bestellt und zugesagt sind. Dies kann auch mündlich, per Email, per Fax, telefonisch oder persönlich sein.

§ 3 Haftung Besteller/Dritter

a) Ist der Veranstalter nicht der Besteller selbst oder werden vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haften diese zusammen mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Wird MYGRILL GMBH durch höhere Gewalt, eine pandemische Lage, Streik oder ein ähnliches Ereignis in der Erfüllung seiner Leistungen behindert, so kann hieraus keine Schadenersatzpflicht gegenüber MYGRILL GMBH abgeleitet werden.

b) Höhere Gewalt jeder Art, insbesondere unvorhersehbare Betriebs-, Verkehrs- oder Versandstörungen, Feuer, Explosion, Naturkatastrophen, Hoch- oder Niedrigwasser, unvorhersehbarer Arbeitskräfte-, Energie-, Rohstoff- oder Hilfsstoffmangel, Streiks, Aussperrungen, politische Unruhen, Terrorakte, behördliche Verfügungen, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten, wenn MYGRILL GmbH von nicht zu vertretene und außerhalb ihres Einflussbereichs liegende Hindernisse, welche die Leistungserbringung, die Verfügbarkeit der Ware oder den Versand verringern, verzögern, verhindern oder unzumutbar werden lassen, befreien MYGRILL GmbH für Dauer und Umfang der Störung von der Verpflichtung zur Leistungserbringung. Ist die Leistung nicht nachholbar und die Nichterbringung durch MYGRILL GmbH nicht schuldhaft von dieser zu vertreten, behält MYGRILL GmbH 80 % der vertraglich vereinbarten Vergütung.

§ 4 Versicherung

MYGRILL GMBH verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Der Veranstalter wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass er für den Fall eines erweiterten Versicherungsschutzes hierfür selbst Sorge zu tragen hat.

§ 5 Zahlung Auslagen

Musiker- und Künstlergagen müssen bei einer Beauftragung durch MYGRILL GMBH im Voraus durch den Veranstalter zur Verfügung gestellt werden. Anfallende GEMA-Gebühren trägt grundsätzlich der Veranstalter. Er hat auch für die entsprechende Anmeldung Sorge zu tragen.

§ 6 Zahlungsbedingungen

Alle Preise im kaufmännischen Verkehr verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer / im privaten Verkehr inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar, der Rechnungszugang kann auch per Fax oder Email erfolgen. Der Verzug tritt, ohne weitere In-Verzug-Setzung mit dem 11. Tage ab Zugang der Rechnung ein. Die MYGRILL GMBH ist berechtigt dann Zinsen in Höhe der gesetzlichen Möglichkeiten in Anspruch zu nehmen. MYGRILL GMBH ist im Vorfeld einer Veranstaltung berechtigt eine Vorauszahlung zu verlangen, es gelten die gleichen Zahlungsbedingungen wie bei der Stellung einer Rechnung.

§ 7 Rücktritt / Stornierung

Der Veranstalter kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber Ansprüchen von MYGRILL GMBH aufrechnen. Bei fruchtlosem Verstreichen einer Nachfrist von 10 Tagen mit Ablehnungsandrohung kann MYGRILL GMBH vom Vertrag zurücktreten. Bei berechtigtem Rücktritt durch MYGRILL GMBH hat der Veranstalter keinen Anspruch auf Schadenersatz. Tritt der Veranstalter früher als drei Monate vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist MYGRILL GMBH berechtigt 20 % des Angebotspreises in Rechnung zu stellen. Tritt der Veranstalter zwischen der 12. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist MYGRILL GMBH berechtigt 35 % des entgangenen Umsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt bis einschließlich 3 Tage vor der Veranstaltung 70 % des Umsatzes, bei jedem späteren Rücktritt ist der gesamte vertraglich vereinbarte Betrag zu entrichten. Die Berechnung des Umsatzes erfolgt nach der Formel: Angebotspreis (Speisen, Getränke, ggf. Sonstiges) x Personenzahl. Ersparte Aufwendungen sind damit abgegolten. Die gleichen Ansprüche stehen der MYGRILL GMBH zu, wenn diese aus zuvor genannten Gründen vom Vertrag zurücktritt.

§ 8 Änderungen der Teilnehmerzahl oder VA-Zeit

Der Veranstalter ist verpflichtet, MYGRILL GMBH die Anzahl der Teilnehmer (garantiert) an der Veranstaltung spätestens 3 Tage vor dem Termin mitzuteilen. Teilt er die tatsächliche Teilnehmerzahl erst in einem Zeitraum zwischen 3 Tagen und 24 Stunden vor der Veranstaltung mit ergibt sich ein Eilaufschlag von 10 % auf das vorgelegte Angebot. Veränderungen 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn oder Verabsäumung der Mitteilung der garantierten Teilnehmerzahl führen dazu, dass MYGRILL GMBH die Leistung gemäß Ihrem Angebot erbringen wird. Nachteile, die dem Veranstalter hieraus entstehen, gehen nicht zu Lasten von MYGRILL GMBH. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist MYGRILL GMBH berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen, für eine Abweichung von 10 bis 20 % um 15 %, darüber hinaus um bis zu 20 %. Sollte die tatsächliche Teilnehmerzahl von der (garantierten) Teilnehmerzahl um mehr als 40 % abweichen, ist MYGRILL GMBH berechtigt die Leistung zu verweigern.

§ 9 Mitbringen von Speisen und Getränken

Der Veranstalter sieht davon ab, selbst Speisen und Getränke zu Veranstaltungen mitzubringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. In solchen Fällen wird eine Servicegebühr bzw. Korkgeld berechnet.

§ 10 Technische Einrichtungen

Der Veranstalter stellt MYGRILL GMBH bei Catering außer Haus die notwendigen technischen Einrichtungen kostenfrei zur Verfügung. Geschieht dies bis zu 6 Stunden vor der Veranstaltung nicht, ist MYGRILL GMBH berechtigt, die notwendigen technischen Einrichtungen erstellen zu lassen. Der Veranstalter verpflichtet sich die in Rechnung gestellten Kosten, zuzüglich eines zusätzlichen Kostenanteils von 25% an MYGRILL GMBH zu bezahlen. Stellt der Veranstalter keine technischen Einrichtungen zur Verfügung, ist MYGRILL GMBH ebenfalls berechtigt, die Veranstaltung bis zu ihrem Beginn abzusagen, der Veranstalter verpflichtet sich in diesem Fall 100 % des Speise- und Getränkeumsatzes (gemäß der oben erwähnten Speisenumsatzformel) zu bezahlen. Der Veranstalter stellt MYGRILL GMBH von Ansprüchen Dritter frei insoweit MYGRILL GMBH nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Der Veranstalter ist verpflichtet MYGRILL GMBH schriftlich auf Gefahren erhöhende Momente (auch bezüglich der zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten) hinzuweisen.

§ 11 Verlust oder Beschädigung

Seitens des Veranstalters, seiner Beauftragten und seiner Gäste eingebrachter Sachen trägt der Veranstalter selbst Sorge. Verlust oder Schäden, die von MYGRILL GMBH verursacht wurden, werden auf Nachweis im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeglichen. Darüber hinaus gehende Ansprüche bestehen gegenüber MYGRILL GMBH nicht. Die Einbringung von Dekorationsmaterial und sonstigen Ausstattungsteilen muss zwischen den Parteien schriftlich vereinbart werden. Eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen hat der Veranstalter MYGRILL GMBH bis 48 Stunden vor der Veranstaltung vorzuweisen. Falls er dies versäumt, ist MYGRILL GMBH berechtigt, den Vertrag zu kündigen und 1000 % des Speisen- und Getränkeumsatzes gemäß der Speisenumsatzformel zu fordern. Soll seitens MYGRILL GMBH eine notwendige Genehmigung eingeholt werden, zahlt der Veranstalter hierfür pauschal € 50,00 zuzüglich der Gebühren.

§ 12 Nichtidentität zwischen Veranstalter und Auftraggeber

Alleiniger Vertragspartner von MYGRILL GMBH ist der Veranstalter. MYGRILL GMBH trifft keine weiteren vertraglichen Vereinbarungen mit Dritten, dies obliegt dem Veranstalter. MYGRILL GMBH ist berechtigt bis zum Beginn der Veranstaltung von dem Vertrag zurückzutreten, wenn der Veranstalter nicht eine solche Erklärung abgibt. Für den Fall des Rücktritts vom Vertrag ist MYGRILL GMBH berechtigt 100 % des Speisen- und Getränkeumsatzes gemäß der Speisenumsatzformel zu fordern. Die Berichtigung von Irrtümern, sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

§ 13 Seminardauer

Die Zeitangaben hinsichtlich der Dauer der jeweiligen Seminare dienen lediglich als Anhaltspunkt und können geringfügig kürzer oder länger sein. Die angegebenen Seminarzeiten sind somit unverbindlich.   

§ 14 Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sollen lediglich aus Beweisgründen schriftlich erfolgen. Erfüllungsort ist der Veranstaltungsort, Zahlungsort ist der Sitz von MYGRILL GMBH. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der  MYGRILL GMBH. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Eine ungültige Bestimmung wird durch eine ihr nahe kommende gültige Bestimmung ersetzt.

§ 15 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB einschließlich dieser Regelung ganz oder teilweise unwirksam sein oder sollten die AGB eine Lücke enthalten, so sollen die AGB im Übrigen davon nicht berührt sein und wirksam bleiben.  Eine ungültige Bestimmung wird durch eine ihr nahe kommende gültige Bestimmung ersetzt.